Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Angebote unserer Sozialstation. Mit einem Klick auf das jeweilige Angebot haben Sie die Möglichkeit, sich genauer zu informieren. Sollten Sie Fragen zu den verschiedenen Angeboten haben, rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 09321 267297-0 an. Wir beraten Sie gerne - auch anonym. Alle Ihre Informationen unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Pflege - Beratung - Schulung - Dienstleistung
Grundpflege
Voraussetzung
Jeder kann diese Leistungen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegezeit um eine freie Leistungswahl vor Ort zu ermöglichen.
Übersicht über Leistungen der Grundpflege
Körperpflege
Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:
- Waschen
- Duschen
- Baden
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasieren
- Blasen- und Darmentleerung
- und anderes mehr
Mobilität
Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:
- Lagern (d.h. Drehen des Pflegebedürftigen im Bett)
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- und anderes mehr
Ernährung
Hierzu gehört:
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Verabreichung von Sondennahrung
- und anderes mehr
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Hierzu gehört:
- Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
- Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
- Spülen
- Reinigung der Wohnung
- Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
- Beheizen der Wohnung
- und anderes mehr
Finanzierungsmöglichkeiten
- Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihrer Pflegestufe.
- Private Kostenübernahme
Behandlungspflege
Voraussetzung
Die Leistung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.
Leistungen der Behandlungspflege
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenes Bein)
- Blutzuckerbestimmungen
- Injektionen (z.B. Insulin)
- Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
- Blutdruckkontrollen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Katheterversorgung
- Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
- Einlauf
- Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
- Versorgung von PEG-Sonden
- Versorgung von Patienten mit Port-Kathetern
- und anderes mehr
Private Leistungen
Übersicht der Privaten Leistungen
- Verordnungsmanagement
- Organisation von Rezepten, Medikamenten und Verordnungen
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Hauswirtschaftlichen Dienstleistungen in Kombination mit pflegerischer Betreuung
- Reinigung der Wohnung
- Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
Finanzierung
- Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihrer Pflegestufe.
- Eine Abrechnung ist über den Entlastungsbetrag § 45b SGB XI möglich
- Selbstverständlich können die Leistungen auch privat in Anspruch genommen werden.
Beratungsbesuch
Beratungsbesuch
Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) in der eigenen Häuslichkeit durch eine Sozialstation durchführen. Bei Pflegegrad 1-3 ist ein Beratungsbesuch pro Halbjahr und bei Pflegegrad 4 und 5 sind zwei Besuche pro Halbjahr vorgeschrieben
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.
Essen auf Rädern
Wir liefern frisch zubereitetes Essen vom Caritas-Altenheim zu Ihnen nach Hause. Weitere Informationen unter:
Caritas-Sozialstation St. Laurentius
Telefon 09381 716871
Telefax 09381 716872
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hausnotruf
Bei Fragen wenden Sie sich an uns. Sie finden Angebote auch im Internet (Rotes Kreuz, Johanniter etc.)
Hauskrankenpflegekurs
Wenden Sie sich bei Bedarf an uns:
Caritas-Sozialstation St. Laurentius
Telefon 09381 716871
Telefax 09381 716872
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Häusliche Schulung
Häusliche Schulung
Wir bieten Ihnen eine individuelle Pflegeschulung zu Hause vor Ort an. So kann jeweils auf die unterschiedlichen Gegebenheiten, Erfordernisse, Bedürfnisse und Besonderheiten im persönlichen Umfeld eingegangen werden. Es kann praktisch gezeigt, geübt und mit der pflegebedürftigen und pflegenden Person mit Ihnen gemeinsam nach geeigneten Möglichkeiten gesucht werden. Die Pflegekassen übernehmen hierfür die Kosten.
Familienpflege
Was ist Familienpflege?
Familienpflege ist ein Angebot für Familien, die kompetente Unterstützung in einer Krisensituation benötigen. Es beinhaltet das Betreuen der Kinder, die Organisation des Haushaltes, sowie die Pflege und Versorgung kranker oder behinderter Familienangehöriger.
Wann besteht Anspruch auf eine Familienpflegerin?
Anspruch auf Familienpflege besteht, wenn
- die Weiterführung des Haushalts durch die haushaltsführende Person nicht möglich ist (z.B. aufgrund von Krankheit, stationärem Aufenthalt) und
- ein Kind unter zwölf Jahren in der Familie lebt oder
- ein Familienmitglied behindert ist.
Demnach haben Sie Anspruch auf Familienpflege bei
- akuter oder chronischer Erkrankungen der Mutter
- Risikoschwangerschaft
- ambulanter oder stationärer Entbindung
- Suchterkrankung eines Elternteils
- Tod eines Elternteils
- Kuraufenthalt der Mutter
- Krankenhausaufenthalt der Mutter oder stationärer Aufnahme eines Kindes in der Klinik
Je nachdem, in welcher Krankenkasse Sie versichert sind, kann es Unterschiede bei der Leistungsgewährung geben.
Wer finanziert Familienpflege?
Die Kosten für die Familienpflege werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Als Versicherter müssen Sie 10% der entstehenden Kosten je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme selbst tragen. Das heisst: Pro Kalendertag der Inanspruchnahme werden von den Krankenkassen mindestens 5, höchstens jedoch 10 Euro pro Tag als Zuzahlung verlangt.
Die Belastungsgrenze beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronischen Kranken beträgt die Grenze 1%. Das heisst: Als Versicherter müssen Sie höchstens Zuzahlungen in Höhe von 1 bzw. 2% Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen leisten.
Wenn Sie Unterstützung durch eine Familienpflegerin benötigen, wenden Sie sich einfach an uns. Wir unterstützen und beraten Sie gerne.